Die Akkreditierung vor Ort ist
am Dienstag in der Zeit von 10 – 16 Uhr und
am Mittwoch von 10 – 15 Uhr möglich.
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch foto-journalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:
a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteur:innen, ständige redaktionelle Mitarbeiter:innen oder Autor:innen genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger:innen und einen separaten Status für Blogger:innen geben.)
e. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schulzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schulzeitung bestätigt.
f. Inhaber:innen eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Als Parkfläche für Medienvertreter:innen stehen alle allgemeinen Parkplätze im Umfeld der Hallen zur Verfügung.
Parkkarten, die von der Messe Dortmund GmbH an die Presse ausgegeben werden, berechtigen bei Messen, Ausstellungen und Kongressen der Messe Dortmund GmbH zum kostenlosen Parken mit PKW oder Übertragungswagen.
Einschränkungen bei Gastveranstaltungen vorbehalten.
Durch Erhalt der Parkkarte entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.
Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Presseverteiler.
Ab sofort verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr.
Viele Grüße aus Dortmund!
Ihr Messe-Dortmund-Team
BOE INTERNATIONAL | eine Messe der Messe Dortmund GmbH
Strobelallee 45
44139 Dortmund
TELEFON +49 (0) 231/1204-521
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